Veranstaltung: | BDKJ-Hauptausschuss Juni 2025 |
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Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 4 |
Beschluss durch: | Hauptausschuss |
Beschlossen am: | 29.06.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Beauftragung des Satzungsausschusses zur Änderung der Bundesordnung bzw. Geschäftsordnung
Beschlusstext
Aus dem Hauptausschuss und dem Satzungsausschuss bildet sich eine Arbeitsgruppe,
die eine Änderung der Bundesordnung bzw. Geschäftsordnung erarbeitet und der
BDKJ-Hauptversammlung 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt. Dabei
sollen insbesondere folgende Themen aufgegriffen werden:
Wahlverfahren
Bei Wahlen zeigt sich aktuell ein strukturelles Problem: Bei einer Vielzahl von
Kandidat*innen für ein Amt besteht das Risiko, dass sich durch die Verteilung
von Stimmen auf eine Vielzahl von Personen keine*r der Kandidat*innen eine
absolute Mehrheit erreicht und damit das Amt (ungewollt) unbesetzt bleibt.
Mögliche (kombinierbare) Lösungsansätze wären:
Ein Wahlverfahren mit Ja, Nein, Enthaltung, um der Hauptversammlung mehr
Handlungsmöglichkeit zu geben.
Die Einführung eines eigenen Wahlgangs für geschlechtsungebundene Stellen
und eine Klarstellung zur Kandidat*innen-findung (Listeverfahren inkl.
Regionale Einschränkungen)
Enthaltungen bei Abstimmungen
Eine Überarbeitung der Enthaltungsregelung bei Abstimmungen, sodass Enthaltungen
sowie ungültige Stimmen für die Berechnung von Mehrheiten nicht berücksichtigt
werden.
Die Ausweitung des aktuell bestehenden Nachrückverfahrens beim Ausscheiden von
Mitgliedern des Hauptausschusses auf alle Ausschüsse und Delegationen.
Nachbesetzungsverfahren für die Zeit zwischen Hauptversammlungen (die Amtszeit
soll maximal bis zur nächsten Hauptversammlung gehen)
Die Einführung einer Möglichkeit, dass der Hauptausschuss Personen für durch die
Hauptversammlung nicht besetzte Ämter in Ausschüssen nachbenennen kann.
Die Abschaffung der Altersgrenze von derzeit 25 Jahren als Wahlvoraussetzung für
den Schlichtungsausschuss.
Die Einführung der Möglichkeit einer getrennten Abstimmung zwischen Jugend-,
Diözesanverbänden und Bundesvorstand analog zur geschlechtsgetrennten
Abstimmung. Klarstellung, dass zu jedem Zeitpunkt von der Geschäftsordnung
abgewichen werden kann und auch Wahlverfahren geändert werden können.
Insbesondere bei der Änderung des Wahlverfahrens soll die Arbeitsgruppe auch den
Wahlausschuss in die Erarbeitung eines Vorschlags einbeziehen.
Begründung
Auf der Hauptversammlung wurden einige strukturelle Herausforderungen der aktuellen Bundes- und Geschäftsordnung deutlich, beispielsweise bei den Wahlen zum Sozialpolitischen Ausschuss, in der eine Stelle trotz sehr guter Kandidat*innenlage unbesetzt blieb. Ebenso gab es viele Unzufriedenheiten bzgl. der Auswirkungen der Enthaltung auf die benötigten Mehrheiten für die Beschlussfassung, bspw. bei Enthaltungen von DPSG und PSG zu jugendpolitischen Anträgen. Im Kontext der Beratungen zur 72-Stunden Aktion wurde zudem der Wunsch nach einer getrennten Abstimmung zwischen Jugend- und Diözesanverbänden deutlich. Vorschläge zu diesen Problemen, aber auch weitere Anliegen darüber hinaus wurden von unserer Seite als Änderungsanträge an den Antrag zur Überarbeitung der Geschäftsordnung gestellt, konnten aufgrund der Zeit jedoch nicht mehr beraten werden. Mit diesem Antrag möchten wir eine gute und gemeinsame Vorbereitung zur Lösung dieser Probleme mit dem Satzungsausschuss sicherstellen, um eine qualifizierte Beratung auf der HV 2026 zu ermöglichen.