Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.05.2025, 00:51 |
DA3: Dringlichkeitsantrag: Es braucht kirchliche Mittel für die Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt!
Antragstext
Die Jugendverbände haben Anteil an der Sendung der Kirche, sind Teil der Kirche
und wirken somit in Strukturen und Systemen, die sexualisierte Gewalt
(systemisch) massiv begünstigt haben und begünstigen. Aus diesem Grund haben wir
uns bereits 2020 auf den Weg gemacht, unserer Verantwortung gerecht zu werden.
Eine wissenschaftliche Vorstudie hat bestätigt: In bisherigen
Aufarbeitungsstudien ist verbandliche Kinder- und Jugendarbeit als Tatkontext
kaum bis gar nicht berücksichtigt.
Die BDKJ-Hauptversammlung sieht als Teil der Kirche den Verband der Diözesen
Deutschlands (VDD) in der Pflicht, die möglichst unabhängige Aufarbeitung
sexualisierter Gewalt, die auf Bundesebene zentral für die Jugendverbände und
Strukturen durchgeführt wird, zu finanzieren.
Die BDKJ-Hauptversammlung kritisiert scharf, dass der Verband der Diözesen
Deutschlands (VDD) bisher nicht bereit ist, zumindest einen Teil des
finanziellen Aufwands zu tragen, obwohl die Jugendverbände und der BDKJ
sämtlichen Bedingungen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) nachgekommen
sind und den Mehrwert eines Forschungsprojektes des BDKJ mit einer Vorstudie
sowie der Vorlage eines exemplarischen Forschungsdesigns nachgewiesen haben. Für
die Jugendverbände, BDKJ-Diözesanverbände und den BDKJ-Bundesstelle e.V.
bedeutet das Bereitstellen der notwendigen Mittel nun, dass die wertvolle Arbeit
der Jugendverbände nicht in vollem Umfang geleistet werden kann.
Seit über drei Jahren bemüht sich der BDKJ-Bundesvorstand in verschiedenen
Gesprächen um eine (Teil-)Finanzierung seitens des Verbands der Diözesen
Deutschlands (VDD) und hat bereits mehrere Anträge gestellt, auf die es keine
offizielle Zu- oder Absage gab. Stattdessen werden die Jugendverbände und der
BDKJ mit teils sinnlosen und kostenintensiven Auflagen sowie verzögerten
Gesprächsterminen hingehalten und der Start einer Aufarbeitung wird weiter
verzögert. Weiterhin muss die BDKJ-Hauptversammlung feststellen, dass der
Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) das Anliegen bisher nicht mit den
Bischöfen beraten hat, obwohl die zuständigen Bischöfe durch den BDKJ von Beginn
an eingebunden wurden. Die BDKJ-Hauptversammlung ist irritiert und verärgert
über dieses Vorgehen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD). Der BDKJ
strebt eine offene und verlässliche Zusammenarbeit mit dem Verband der Diözesen
Deutschlands (VDD) an, sieht aber in dieser Sachfrage zurzeit das
Vertrauensverhältnis als gestört.
- eine verbindliche Zusage der Bereitstellung von Mitteln aus der Umwidmung
der VDD-Projektmittel für 3 Jahre in Höhe von 150.000€.
Begründung
Der Antrag entstand aus dem Antragscafe.
Die Dringlichkeit begründet sich aus dem Wunsch der Jugend- und Diözesanverbände, den urspünglichen Antrag zu trennen.